Schularzt

In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Der Gesundheitszustand der Kinder wird im 2. Kindergartenjahr, in der 4. und in der 8. Klasse überprüft. Die schulärtzlichen Untersuchungen sind obligatorisch, diese können kostenlos durch unseren Schularzt, Dr. med. Jürg Müller, oder zu Lasten der Eltern durch den Hausarzt durchgeführt werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden rechtzeitig über die Termine und das entsprechende Vorgehen informiert.