Freie Halbtage

Fünf freie Halbtage pro Schuljahr stehen den Eltern ohne Angaben von Gründen zur Verfügung. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf das nächste Schuljahr ist nicht möglich.

Die Klassenlehrperson ist spätestens am Vortag mit dem entsprechenden Formular durch die Eltern zu informieren.

Für die Erarbeitung des verpassten Schulstoffs sind die Eltern verantwortlich. Besondere Anlässe wie Sporttage, Projekte, etc. sollen nicht betroffen werden.