Zum Berufsauftrag der
Lehrpersonen gehört ebenfalls eine ständige Weiterbildung. Den grössten
Teil ihrer Weiterbildung besuchen die Lehrpersonen in ihrer
unterrichtsfreien Zeit.
Den kleineren Teil der internen obligatorischen Weiterbildung legt die Schulleitung in die Unterrichtszeit.
Die Kinder, Schüler und Schülerinnen kommen somit in
den Genuss eines schulfreien Tages, was jedoch kein Anrecht auf einen
aufgabenfreien Tag ergibt.
Die Lehrpersonen werden ihren Schülern und Schülerinnen in angemessenem Rahmen Hausaufgaben geben.