Schnupperlehren

In der Regel müssen Schnupperlehren während der unterrichtsfreien Zeit absolviert werden. Wenn es jedoch vom Betrieb her nicht anders geht, sind Ausnahmen möglich.

Es muss ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung gestellt werden, inklusive einer Bestätigung des Betriebs.

Ein Gesuch kann bei der Klassenlehrperson oder online unter Formulare bezogen werden.