Die Tagesschule ist ein
kostenpflichtiges Betreuungsangebot für alle Schüler und Schülerinnen des
Schulverbandes Aare-Oenz. Dieses freiwillige Betreuungsangebot ist ein
wichtiger Faktor für die Standortattraktivität unserer Gemeinden.
Die Tagesschule ist während 38 Schulwochen von Montag bis Freitag täglich von 07.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeiten können individuell und nach Bedarf gebucht werden.
Während den Schulferien und an Feiertagen bleibt die Tagesschule geschlossen.
Bei geplantem Unterrichtsausfall bietet die Tagesschule für die angemeldeten Kinder ein Betreuungsangebot für die ausfallenden Lektionen an. Dieses wird durchgeführt, wenn mindestens vier Anmeldungen vorliegen und ist kostenpflichtig.
Das ausgewogene Mittagesmenu wird täglich frisch zubereitet. Den Erziehungsberechtigten werden Fr. 7.- für das Mittagessen und je Fr. 1.50 für das Frühstück und das Zvieri in Rechnung gestellt.
Die Tagesschule wird durch die Beiträge der Erziehungsberechtigten nach kantonalem Tarif, ergänzt durch den kantonalen Lastenausgleich, finanziert. Die Höhe des Beitrags der Erziehungsberechtigten pro Betreuungsstunde richtet sich nach ihrem Einkommen und Vermögen sowie nach der Haushaltgrösse und ist kantonal festgelegt. Jeweils Anfangs Semester stellt der Gemeindeverband der Schule Aare-Oenz den Eltern die Kosten für sechs Monate in Rechnung. Insgesamt werden 35 Schulwochen berechnet.
TarifrechnerDas Betreuungsteam fördert die Kinder in ihrer Sozial- und Selbstkompetenz und bietet ihnen drinnen und draussen Anregung für eine altersgerechte Freizeitgestaltung. Neben gezielter Animation wird der Eigeninitiative der Kinder viel Raum gelassen.
Austritte aus der Tagesschule erfolgen auf Ende des Schuljahres. Bis Ende November kann ein Austritt oder die Reduktion der Betreuungszeiten per Ende Januar, schriftlich an die Tagesschulleitung eingereicht werden. Bei Änderungen des Stundenplans der Schule ist eine Anpassung der Betreuungszeiten auch kurzfristig möglich. Alle Anpassungen müssen schriftlich beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, aus wichtigen Gründen ein Kind vom Besuch der Tagesschule auszuschliessen (Art. 28 Volksschulgesetz).